The BAG II ist ein Einweg-Beatmungsbeutel mit den bewährten guten Eigenschaften eines Mehrwegbeatmungsbeutels, wie dem Laerdal Silikon Beatmungsbeutel. Die durchsichtige Maske sitzt eng auf dem Gesicht des Patienten, gewährleistet eine korrekte Beatmung und ermöglicht es dem Helfer, Lippenfarbe des Patienten, Sekretion und Beschlagen beim Ausatmen direkt zu sehen. Das Gelenk zwischen Maske und Beatmungsbeutel kann um 360 Grad gedreht werden, so dass die Beatmung aus jedem Winkel möglich ist.
Der gelbe Beatmungsbeutel aus PVC ist durchsichtig und ergonomisch geformt. Die ergonomische Konstruktion vermittelt ein ausgezeichnetes Gefühl für die Lungendehnbarkeit und hilft bei der Vermeidung zu starker Beatmung, die die Lungen schädigen könnte. The BAG II umfasst zudem zur Steigerung der Bedienerfreundlichkeit eine justierbare Befestigung der Hand am Beatmungsbeutel, damit die Hand nicht so schnell ermüdet. Dadurch ist es unerheblich, wie groß oder klein die Hand des Nutzers bzw. der Beutel sind, denn durch die Befestigung ist eine kontrollierte Beatmung gesichert.
Ergänzenden Sauerstoff aus externer Quelle bezieht The BAG II aus einem geschlossenen Reservoir, das mit einem universellen STAR-Lumen-Verbindungsschlauch an die Sauerstoffquelle angeschlossen wird. Damit sind O2-Konzentrationen von 98-100 % möglich. Ein Adapter zwischen Schlauch und Durchflussmesser ist nicht erforderlich, der Schlauch passt direkt.
Produktdetails der Ausführung für Erwachsene (>20KG)
Material: PVC, PC, SI, Polypropylen
Enthält kein Latex
Einsatzbereich ab 20 KG Körpergewicht
Titalvolumen bis 830ml (Einhand Beatmung)
Keune Druckbegrenzung
Patientenventil-Totraum: 6,8 ml
Volumen des Beatmungsbalg 1650ml
Volumen des Reservoir 2900ml
Inspiratorischer Widerstand: 1,5 cmH2O @ 50 LPM
Exspiratorischer Widerstand: 1,8 cmH2O @ 50 LPM
Umgebungstemperaturgrenzen (Lagerung): -40°C bis +60°C
Umgebungstemperaturgrenzen (Betrieb): -18°C bis +50°C
CE-Kennzeichnung– dieses Produkt entspricht den obligatorischen Anforderungen von Richtlinie 93/42/EWG und der Ergänzung Richtlinie 2007/47/EG.